Nutzungsbedingungen für die Makler-Servicevereinbarung und das Verwaltungssystem „Sekretär“

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart zwischen dem Kunden und seinem Makler und ergänzen die zwischen Kunden und Makler geschlossene Makler-Servicevereinbarung. Um dem Kunden ein möglichst umfangreiches Angebot an zusätzlichen Dienstleistungen anzubieten, kooperiert der Makler mit MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friederich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg und PHÖNIX Digital GmbH, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg. Insbesondere ist die PHÖNIX MAXPPPL Gruppe der Betreiber des Kundenverwaltungssystems „Sekretär“. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für den Kunden sowohl gegenüber dem Makler, als auch gegenüber der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe. Der Makler und MAXPOOL Maklerkooperation GmbH sowie PHÖNIX Digital GmbH werden nachfolgend gemeinsam „Anbieter“ genannt. MAXPOOL Maklerkooperation GmbH sowie PHÖNIX Digital GmbH werden nachfolgend gemeinsam „MAXPOOL“ genannt.

1. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

1.1 Die Nutzungsbedingungen finden Anwendung, wenn der Anbieter mit dem Kunden die gebührenpflichtige „Makler-Servicevereinbarung“ schließt.

1.2 Der Abschluss des Vertrages erfolgt über das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren (d.h. doppelt optioniert). Dieses Verfahren ist zweistufig aufgebaut. Der Kunde trägt seine E-Mail-Adresse in dem Anmeldeformular von MAXPOOL ein. Dieses Anmeldeformular sendet der Kunde an MAXPOOL. MAXPOOL versendet unmittelbar danach eine Bestätigungs-E-Mail an die vom Kunden in dem Anmeldeformular mitgeteilte E-Mail-Adresse. In dieser Bestätigungs-E-Mail wird der Kunde durch MAXPOOL aufgefordert, durch einen Klick auf den hellblauen Bestätigungslink „Jetzt bestätigen“ die Anmeldung/ Bestätigung rechtlich verbindlich zu bestätigen. Zugleich erklärt sich der Kunde mit einem Klick auf diesen hellblauen Bestätigungslink mit der Geltung der MAXPOOL Nutzungsbedingungen einverstanden. Erst mit dem Klick auf den Bestätigungslink wird ein rechtlich wirksamer Vertrag zwischen dem Kunden und MAXPOOL geschlossen.

1.3 Bestandteil der „Makler-Servicevereinbarung“ ist das online basierte Verwaltungsprogramm „Sekretär“. Vertragsgegenstand bei dem „Sekretär“ ist die Bereitstellung einer onlinebasierten Software durch den Anbieter, die als Verwaltungsprogramm der eigenen Daten (Kundenstammdaten, Vertragsstammdaten, allgemeine Korrespondenz, Abrechnungsdaten, Passwörter etc.) dienen kann.

1.4 Der Anbieter erfüllt keine Aufgaben als sogenannter Internetaccessprovider, noch bietet er Telekommunikations-Dienstleistungen an.

1.5 Die „Makler-Servicevereinbarung“ kann wahlweise in den Servicestufen II oder III geschlossen werden. Die Freischaltungsstufen unterscheiden sich im Umfang der angebotenen Dienstleistungen. Insbesondere beinhaltet die Freischaltungsstufe II den Scanservice von MAXPOOL, welcher in den „Besonderen Nutzungsbedingungen“ für den Scanservice geregelt ist. Der „Sekretär“ ist dementsprechend ebenfalls in den Freischaltungsstufen II und III bestellbar.

1.6 Der „Sekretär“ funktioniert in der Browserversion unabhängig von verwendeten Betriebssystemen, benötigt aber die Weboberfläche Google Chrome oder Internet-Explorer. JavaScript muss bei den jeweiligen Browsern zwingend aktiviert sein. Bei den Webbrowsern Safari, Firefox, Opera und anderen kann es zu Darstellungs- und Funktionsproblemen kommen. Zur Nutzung des Funktionsumfangs muss der Computer das Anzeigen von PDF- Dokumenten unterstützen. Für die Funktion der Software ist eine Internetverbindung zwingend Voraussetzung. Die Software ist also explizit nicht offlinefähig.

2. Rechte und Pflichten des Anbieters

2.1 Für die Nutzung des „Sekretärs“ stellt der Anbieter dem Kunden eine Software zur Verfügung, mit Hilfe derer der Kunde digital auf das Programm des Anbieters zugreifen kann. Das Zurverfügungstellen der Software erfolgt durch das Bereitstellen eines Onlinezugangs.

2.2 Der Anbieter stellt dem Kunden die zur vertragsgemäßen Nutzung des „Sekretärs“ erforderlichen Nutzungsrechte sowie Daten für den vereinbarten Nutzungszeitraum zur Verfügung. Hierzu zählt insbesondere der Benutzername sowie ein Passwort, mit Hilfe derer der Kunde die Software nutzen kann.

2.3 Der Anbieter stellt den Zugang zum „Sekretär“ erst zur Verfügung, wenn der Kunde die von MAXPOOL zur Verfügung gestellte Servicevereinbarung mit Datenschutzerklärung mit dem Anbieter geschlossen hat und diese MAXPOOL vorliegt.

2.4 Der Anbieter führt regelmäßig eine Sicherung der Daten der Kunden durch. Zusätzlich sichert der Anbieter die Daten auf dem Datenanderkonto von der Kanzlei Michaelis.

2.5 Eine kostenlose Überarbeitung und Pflege der Software erfolgt regelmäßig durch den Anbieter. Sofern es zu funktionalen Erweiterungen der bestehenden Software kommt, wird der Kunde informiert und es werden ihm neue Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt, denen er innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme schriftlich oder in elektronischer Form widersprechen kann. Widerspricht der Kunde den neuen Nutzungsbedingungen, wird ihm der neue Service nicht zur Verfügung gestellt.

2.6 Der Anbieter ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr per E- Mail unter service@sekretaer-online.de zu erreichen.

2.7 Eine Verfügbarkeit der Software wird zu durchschnittlich 95 % zugesagt. Zudem muss der Anbieter jederzeit die Möglichkeit der Programmpflege und des Updateservices für zum Betrieb notwendige Hard- und Software haben. Zur Kompensation der Rechtsnachteile des Kunden bei Ausfall des Systems, verlängert sich der Zeitraum der vertraglichen Nutzungsrechte um den Zeitraum des Nutzungsausfalles. Weiterführende Schadensersatzansprüche sind in Ansehung der Verfügbarkeitsabrede unbegründet, soweit nachweislich der Verfügungszeitraum während der Vertragslaufzeit gewährleistet ist.

2.8 Als weitere Leistung des Anbieters stellt MAXPOOL den Leistungsservice nur für im Bestand von MAXPOOL geführte Versicherungsverträge zur Verfügung. Dies ist die Unterstützung des Kunden im Leistungsfall durch das Expertengremium von MAXPOOL. Die Unterstützung beginnt mit schriftlicher Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft. Der Leistungsservice gilt in allen drei Stufen und ist für den Kunden kostenfrei. MAXPOOL prüft die Ablehnung und im Falle einer unberechtigten Ablehnung unterstützt sie den Kunden bei der Korrespondenz mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeit kann MAXPOOL von Beginn an begleiten.

2.9 In der Stufe II der Servicevereinbarung erhält der Kunde -wie bei Stufe I auch- eine Beratungsleistung auch im Schadenfall jedoch nur unter Beachtung des Verbots der unerlaubten Rechtsberatung. In der Stufe III der Servicevereinbarung steht dem Kunden ebenfalls eine Beratungsleistung auch im Schadenfall zu. Zudem übernimmt MAXPOOL die Kosten für eine externe Erstberatungen je Schadenfall mit einer Versicherungsgesellschaft bei einem von MAXPOOL zu bestimmenden Fachanwalt.

2.10 Der „Sekretär“ steht dem Kunden auch für nicht über den Anbieter vermittelte oder auf den Anbieter übertragene Verträge zur Verfügung (sog. „Fremdverträge“). Der Anbieter unterstützt nicht bei der Aktualisierung und Verwaltung der Fremdverträge und serviciert diese nicht. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für vertragliche Inhalte solcher Verträge. Auch die Maklerhaftung des Maklers umfasst diese Verträge ausdrücklich nicht, solange, bis der Makler die Betreuungsübernahme dieser Verträge schriftlich bestätigt hat.

2.11 Der Anbieter stellt dem Kunden über den „Sekretär“ bestellbare Dienstleistungen Dritter zur Verfügung (z.B. Hauskontrollzentrum). Die Nutzung dieser Dienstleistungen ist nur über einen separaten Bestellprozess des Drittanbieters möglich. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Drittanbieter und dem Kunden entsteht unabhängig von dem Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Der Anbieter haftet nicht für das Vertragsverhältnis zwischen dem Drittanbieter und dem Kunden. Der Kunde trägt ggf. anfallende Kosten für die Dienstleistungen Dritter.

2.12 Über das Verwaltungssystem „Sekretär“ besteht durch die „Makler-Servicevereinbarung“ zusätzlicher Versicherungsschutz durch eine Reisegepäckversicherung. Der Versicherungsschutz ist ein Basis-Schutz mit einer Versicherungssumme von 500,00 Euro für die Stufe II und 1.000,00 Euro für die Stufe III.

3. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

3.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist drei Monaten zum Ende des Monats gekündigt werden.

3.2 Wird die „Makler-Servicevereinbarung“ gekündigt, wird der Kunde für den „Sekretär“ gesperrt. Der Kunde hat im Rahmen der 3-monatigen Kündigungsfrist die Möglichkeit, seine persönlichen Dokumente aus dem System herunterzuladen und lokal auf eigene Verantwortung abzuspeichern.

3.3 Mit dem Tod des Kunden endet die „Makler-Servicevereinbarung und das Nutzungsrecht des „Sekretärs“ automatisch. Die Erben erhalten entsprechend Ziffer 5.12 bei Nachweis der Erbberechtigung die Möglichkeit, die persönlichen Dokumente herunterzuladen und auf eigene Verantwortung zu speichern.

3.4 Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung richtet sich für beide Vertragsparteien nach § 543 BGB. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Kunde seine Pflichten zur vertragsgemäßen Nutzung verletzt oder wenn gegen den Kunden ein Antrag auf Insolvenz gestellt und dieser nicht als unbegründet abgelehnt wird.

3.5 Der Anbieter hat zudem das Recht, unbeschadet der sonstigen Rechte und gesetzlichen Ansprüche, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist dem Kunden gegenüber zu kündigen, insbesondere wenn dieser eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat bzw. wenn er seine vertraglichen Pflichten fortlaufend verletzt und dieser Vertragsverletzung entweder nicht abgeholfen werden kann bzw. er der Vertragsverletzung nicht innerhalb der zur Abhilfe bestimmten Frist nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung (u.a. per E- Mail) abgeholfen hat. Die Kündigung dieser Vereinbarung beinhaltet auch die Kündigung des Kontos sowie die Kündigung für die Lizenz der Software und führt dazu, dass ein Zugriff auf den Dienst verhindert wird. Der Kunde ist zudem zum Ausgleich der noch entstehenden Beträge, die bis zum Tag der Kündigung auf seinem Konto fällig geworden sind, verpflichtet.

4. Gebühren

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die in der „Makler-Servicevereinbarung“ festgelegte Gebühr zu begleichen.

4.3 Sämtliche Gebühren werden im Wege des Lastschriftenverfahrens vom Konto des Kunden abgebucht.

4.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden für den Sekretär zu sperren. Eine Freischaltung für Sekretär erfolgt erst nach vollständiger Begleichung der offenen Gebühren.

5. Rechte und Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Software vor der ersten Nutzung ausgiebig zu prüfen.

5.2 Sollte es bei der Nutzung der Software zu Problemen kommen, so hat der Kunde den Anbieter hierüber schnellstmöglich per E- Mail an service@sekretaer-online.de oder per Telefon unter 01805 555585 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Anrufe aus dem Mobilfunknetz können höhere Gebühren enthalten) in Kenntnis zu setzen, damit der Anbieter diese Probleme beseitigen kann.

5.3 Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit und Sicherheit seines Kontos verantwortlich. Er verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich über etwaige Sicherheitsverstöße im Hinblick auf sein Konto unter service@sekretaer-online.de zu benachrichtigen. Er haftet für jeden Missbrauch, der unter Verwendung seiner Kontoinformationen oder seines Kontos vorgenommen wird, wenn er diesen Missbrauch zu vertreten hat, insbesondere wenn er gegen seine bestehenden Sorgfaltspflichten verstoßen hat.

5.4 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm unbekannten Umstände, die die Funktion der vertragsgegenständlichen Software beeinträchtigten könnten, dem Anbieter unverzüglich telefonisch unter 0800 1000 135 (diese Nummer ist für den Anrufer aus dem deutschen Festnetz sowie aus dem deutschen Mobilfunknetz kostenlos) oder per E-Mail unter service@sekretaer-online.de anzuzeigen.

5.5 Der Kunde verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Software. Insbesondere darf der Kunde die Software nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden.

5.6 Der Kunde ist berechtigt, den „Sekretär“ auch für nicht über den Anbieter vermittelte oder auf den Anbieter übertragene Verträge (sog. „Fremdverträge“) zu nutzen. Der Kunde ist für die Verwaltung dieser Daten allein verantwortlich. Der Kunde ist einverstanden, dass der Anbieter darüber informiert ist, welche Dokumente er über den Sekretär einfügt. Sperrt der Kunde die Sichtbarkeit der Dokumente für den Anbieter, so kann der Anbieter diese nicht einsehen. Nur die technische Administration des Betreibers vom Sekretär ist auch für die gesperrten Dokumente einsichtsberechtigt.

5.7 Der Kunde ist verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zu machen, wenn er sich für das Konto anmeldet und die Software nutzt („Anmeldedaten“). Er verpflichtet sich, seine Anmeldedaten mindestens im Abstand von drei Monaten zu aktualisieren. Der Kunde teilt Anbieter jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich schriftlich mit.

5.8 Dem Kunden ist insbesondere der Versuch bzw. die Durchführung negativer Beeinflussung der Software untersagt.

5.9 Der Kunde versichert, dass er für alle in das System eingestellten Kontaktdaten und persönliche Daten die schriftliche Einwilligung zur Kontaktaufnahme gibt. Im Falle von Beschwerden oder angemahnten wettbewerbsrechtlichen Verstößen verpflichtet sich der Kunde zur weiteren Regelung und Herstellung der Rechtmäßigkeit, ggf. auch zur Kostentragung etwaiger notwendiger entstandener Kosten (z. B. Abmahnkosten).

5.10 Der Kunde haftet gegenüber Anbieter für die missbräuchliche Verwendung der Software durch Dritte, mit denen der Kunde vertraglich verbunden ist.

5.11 Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, so ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes sowie zum Einsatz des dem Anbieter entstandenen und noch entstehenden Schadens verpflichtet.

5.12 Die Nutzung des „Sekretärs“ ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Bei Tod des Kunden endet sein Nutzungsrecht. Den Erben wird bei Vorlage eines Erbscheins das Recht, die persönlichen Dokumente aus dem System herunterzuladen und lokal auf eigene Verantwortung abzuspeichern.

5.13 Der Speicherplatz für die vom Kunden hochzuladenden Dokumente bei Nutzung des Sekretärs ist auf 2,5 GB begrenzt. Eine Erweiterung des Speicherplatzes kann der Kunde beim Anbieter beantragen. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

6. Umfang der Nutzung

6.1 Die Erlaubnis zur Nutzung der Software beschränkt sich nur auf solche Accounts, welche namentlich dem Anbieter vorab schriftlich durch die Registrierung bekannt gegeben werden müssen.

6.2 Der Kunde darf seine Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben und Dritten auch nicht die Nutzung der Software an seinem eigenen Arbeitsplatz erlauben.

7. Datenschutz

7.1 Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhoben und geschützt. Hierbei beachtet der Anbieter die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Anonyme Daten werden ausschließlich zur Verbesserung des Angebots vom Anbieter ausgewertet und erlauben keinerlei Rückschlüsse auf die Person des Nutzers. Personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten werden nur verwendet und gespeichert, wenn der Nutzer diese im Rahmen seines Besuchs des Internetauftritts freiwillig mitteilt.

7.2 Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für solche Informationen, die zum Zeitpunkt der Datenübermittlung bereits öffentlich zugänglich sind. Eine Weitergabe der Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass eine solche Weitergabe gesetzlich vorgesehen ist.

7.3 Die bei dem Anbieter gespeicherten persönlichen Daten des Kunden und auch seiner Gesundheitsdaten werden von dem Anbieter verarbeitet, gespeichert, bzw. zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen genutzt. Unter Umständen findet eine Übermittlung an entsprechende Servicemitarbeiter statt, um den jeweils gewünschten Service zu erbringen und um mit dem Interessenten kommunizieren zu können. Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Mitarbeiter über ihre Pflichten zur Einhaltung des Datenschutzgeheimnisses zu unterrichten. Dabei werden sämtliche Mitarbeiter von dem Anbieter auf das Datengeheimnis verpflichtet.

7.4 Der Anbieter speichert zur Qualitätssicherung, Kontrolle und Funktionsgarantie bei verschiedenen Zugriffen die vollständige IP-Adresse, Uhrzeit und Art des Browsers.

7.5 Dem Anbieter ist es gestattet, im Interesse des Kunden und zum Zwecke der Vertragsverwaltung hinterlegte Daten nutzen zu dürfen, insb. im Rahmen von Hinweisdiensten erforderliche Empfehlungen abzugeben.

7.6 Bei einer Datenübertragung im Internet kann aus technischen Gründen nie ausgeschlossen werden, dass unberechtigte Dritte Zugang zu den jeweiligen Daten erhalten. Der Anbieter hat sämtliche Vorkehrungen zum Schutz der Daten getroffen. Trotz aller technischen Vorkehrungen lässt die Nutzung des Internets eine absolute Sicherheit nicht zu. Der Anbieter haftet nicht für Vermögensschäden durch rechtswidrige Handlungen unberechtigter Dritter.

7.7 Der Kunde hat das Recht, auf Nachfrage unentgeltlich Auskunft über die Erhebung und die Nutzung seiner Daten zu erhalten. Er hat einen Anspruch darauf, dass unrichtige Daten berichtigt werden und seine personenbezogenen Daten sowie seine Gesundheitsdaten gesperrt oder gelöscht werden. Eine Ausnahme hiervon ist vorgesehen, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten für den Anbieter bestehen. In all diesen Fällen wendet sich der Kunde bitte direkt an: service@sekretaer-online.de.

7.8 Der Kunde hat Kenntnis, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für die von ihm gewünschten Dienstleistungen von Bedeutung sein können, an den potentiellen Vertragspartner (z.B. Versicherer) weitergegeben werden müssen. Hierüber wird der Kunde durch den Anbieter informiert. Diese potentiellen Vertragspartner des Kunden sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten – insbesondere auch die Gesundheitsdaten – im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden. Soweit es für die Eingehung der Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an Drittanbieter zur Beurteilung des vertraglichen Risikos übermittelt werden.

7.9 Der Kunde erklärt seine Einwilligung, dass alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vom Anbieter sowie der mit MAXPOOL verbundenen Unternehmen – namentlich die Hamburger Phönix MAXPOOL Gruppe AG, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Hamburger Phönix Versicherungs- und Finanzkonzepte AG , Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Hamburger Phönix MAXPOOL GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Hanseatische Maklerservice GmbH, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Kanzlei Michaelis, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg und die Finfire Solutions GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg – seine personenbezogenen Daten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, speichern, einsehen und für die Beratung gegenüber dem Kunden verwenden dürfen. Zu den Mitarbeitern zählen alle Arbeitnehmer, Empfehlungsgeber und sonstige Erfüllungsgehilfen, die mit dem Anbieter oder den zuvor genannten mit MAXPOOL verbundenen Unternehmen eine vertragliche Regelung unterhalten und die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Gesundheitsdaten an diese und künftige Mitarbeiter des Anbieters zum Zwecke der Vertragsbetreuung weitergegeben werden und die Mitarbeiter berechtigt sind, die Kundendaten im Rahmen des Vertragszweckes einsehen und verwenden zu dürfen. Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten – kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder Verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den _Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch eine vereinbarte Verpflichtung von Anbieter gegenüber der den Widerruf erklärenden Person oder Firma.

8. Haftung

8.1 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (d.h. Pflichten, die für die Durchführung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind, sog. Kardinalpflichten) für Vermögensschäden oder aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den in Anbetracht der Pflichtverletzung vorhersehbaren Durchschnittsschaden beschränkt, soweit nicht das Leben, Körper oder Gesundheit einer Person verletzt ist. Die Begrenzung der Haftung gelten auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen i. S. v. § 278 BGB.

8.2 Der Anbieter stellt diese externen Leistungen ohne Gewähr für deren Inhalt und den darauf basierenden Auskünften und Berechnungen bereit und ist nicht verpflichtet, eine Plausibilitätsprüfung der Unterlagen vorzunehmen. Ferner übernimmt der Anbieter keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit des Datenmaterials. Der Anbieter kann jedoch keine Gewähr für die richtige, vollständige und zeitnahe Übermittlung der Daten und auch nicht für die Zuleitung von Dokumenten an den Kunden übernehmen. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben sonstiger Produktgeber im Zusammenhang mit dem Angebot des Sekretärs für mögliche eintretende Vermögensschäden.

8.3 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, Verlusten, Kosten und Schäden sowie Forderungen Dritter frei, die aufgrund folgender Umstände entstehen

  • die schuldhafte Begründung einer Haftung des Anbieters durch den Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen
  • falsche und/oder unvollständige Angaben des Kunden
  • schuldhafte Verstöße gegen datenschutzrechtliche Verpflichtungen und/oder Vorschriften beruhen
  • Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Informationen oder Erklärungen vom Kunden oder von einem seiner Erfüllungsgehilfen

9. Urheberrecht

9.1 Sämtliche geistige Eigentumsrechte an der Software verbleiben bei dem Anbieter.

9.2 Der Kunde erlangt durch Vertragsunterzeichnung mit dem Anbieter lediglich ein Recht zur Nutzung an der Software in vertraglich vereinbartem Umfang.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Alle weiteren Ansprüche richten sich ansonsten nach den gesetzlichen Regelungen und verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährung beginnt zum Schluss des Jahres, in welchem der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit oder die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien dieser Vereinbarung mit den unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen erfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

10.3 Es findet deutsches Recht Anwendung.

Nutzungsbedingungen für den Scanservice

Für die Nutzung des Scanservice für den Kunden gilt das Nachfolgende:
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart zwischen dem Kunden und dem Makler und ergänzen die zwischen Kunden und Makler geschlossene Makler-Servicevereinbarung. Um dem Kunden ein möglichst umfangreiches Angebot an zusätzlichen Dienstleistungen anzubieten, kooperiert der Makler mit MAXPOOL Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH, Friederich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg und der Hanseatischen Maklerservice GmbH. Insbesondere ist die MAXPOOL-Gruppe der Betreiber des Kundenverwaltungssystems „Sekretär“. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für den Kunden sowohl gegenüber dem Makler, als auch gegenüber der MAXPOOL-Gruppe. Der Makler und MAXPOOL Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH sowie Hanseatische Maklerservice GmbH werden nachfolgend gemeinsam „Anbieter“ genannt. MAXPOOL Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH sowie Hanseatische Maklerservice GmbH, werden nachfolgend gemeinsam „MAXPOOL“ genannt.

1. 1. Vertragsgegenstand

1.1 Vertragsgegenstand ist der Scanservice von MAXPOOL.

1.2 Der Kunde beauftragt MAXPOOL, vom Kunden an MAXPOOL übermittelte Dokumente zu digitalisieren und dem Kunden digitalisiert im Sekretär zur Verfügung zu stellen.

1.3 Die Nutzungsbedingungen gelten ergänzend zu der zwischen dem Makler und dem Kunden geschlossenen Makler-Servicevereinbarung und den Nutzungsbedingungen für den „Sekretär“.

1.4 MAXPOOL digitalisiert die vom Kunden übersandten Dokumente und stellt sie dem Kunden im Kundenverwaltungsprogramm “Sekretär“ als PDF inklusive der dazugehörigen Textdatei zur Verfügung. Sämtliche übermittelten Dokumente müssen ein Format zwischen A7 (74 x 105 mm) und A3 (297 x 420 mm) vorweisen. MAXPOOL scannt ausschließlich im DIN A4-Format oder kleiner mit einer Auflösung von 300 dpi.

1.5 Zwingende Voraussetzung für die Digitalisierung der vom Kunden übersandten Dokumente ist die Nutzung des Deckblattes mit entsprechendem Barcode durch den Kunden. Das Deckblatt ist im Sekretär unter „Scanservice“ erstellbar und kann dort ausgedruckt werden. Ohne das Deckblatt mit Barcode ist eine Zuordnung der Poststücke zum Kunden im Sekretär nicht möglich. Daher muss das Deckblatt mit Barcode bei jedem übersandten Poststück enthalten sein.

2. Durchführung der Digitalisierung

2.1 MAXPOOL scannt jeweils ein Dokument als ein PDF. Dabei wird der Inhalt eines zusammenhängenden Schreibens (z.B. ein Brief) als ein Dokument angesehen.

2.2 Eine Postsendung ist ein Dokument. Enthält eine Postsendung erkennbar mehrere nicht zusammenhängende Dokumente, werden die jeweiligen Dokumente als einzelne PDF gescannt. Die übersandten Dokumente sind nur dann als nicht zusammenhängend gekennzeichnet, wenn die einzelnen Dokumente durch Trennblätter versehen sind (nicht durch Büroklammern oder Heftklammern).

2.3 Sollen mehrere Dokumente zusammen gescannt werden (zusammenhängende Dokumente), so muss dieses ebenfalls entsprechend gekennzeichnet sein. Der Kunde kann zusammenhängende Dokumente durch eine Postsendung kennzeichnen oder ebenfalls durch Trennblätter (nicht durch Büroklammern oder Heftklammern). Sind die Dokumente nicht sortiert und als erkennbar zusammenhängende Dokumente ausgewiesen, gehen eventuelle Fehler zu Lasten des Kunden. Der Kunde kann MAXPOOL dafür nicht haftbar machen.

2.4 Trennblätter sind leere Druckblätter oder die von MAXPOOL zur Verfügung gestellten Trennblätter mit Barcodes.

2.5 Einzelne Dokumente werden stets mit Vor- und Rückseite gescannt. Ein DinA4-Blatt entspricht daher stets zwei Scanseiten.

2.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Poststücke vor Übersendung von Heftklammern und Büroklammern zu befreien.

2.7 Der Kunde kann MAXPOOL mit der Digitalisierung (dem Scannen) von Ordnern beauftragen. Diese Beauftragung muss eine konkrete Anweisung zur Durchführung der Digitalisierung enthalten. Aufträge von einem oder mehrerer Ordner sind kostenpflichtig und vorher mit MAXPOOL abzustimmen.

2.8 Einzelne Postsendungen werden innerhalb von drei Tagen nach Eingang bei MAXPOOL gescannt. Der Zeitrahmen für Digitalisierung von einem oder mehrerer Ordner ist mit MAXPOOL vorab abzustimmen.

2.9 Liegen Fehler in der Digitalisierung vor, hat der Kunde dies innerhalb von vier Wochen ab Einstellung der Dokumente im Sekretär MAXPOOL mitzuteilen. Nach Ablauf der vier Wochen ist eine Nachbesserung nicht mehr möglich. Hat der Kunde Fehler in der Digitalisierung mitgeteilt, wird MAXPOOL in angemessener Zeit den Fehler beheben. § 637 BGB ist ausgeschlossen.

3. Rücksendung und Entsorgung der Dokumente

3.1 MAXPOOL sendet auf Wunsch des Kunden die Post zurück. Unabdingbare Voraussetzung für den Rückversand ist die Verwendung der von MAXPOOL zur Verfügung gestellten Trennblätter mit Barcodes. Auf den Trennblättern muss der Kunde markieren, welche Dokumente zurück gesendet werden sollen. Fehlt die Angabe auf den Trennblättern, vernichtet MAXPOOL die Dokumente nach erfolgter Digitalisierung.

3.2 MAXPOOL stellt dem Kunden die digitalisierten Dokumente im Sekretär zur Verfügung.

3.3 Die Aufbewahrungspflichten der Dokumente verbleiben beim Kunden. Der Kunde ist allein verpflichtet, die Pflicht zur Datensicherung einzuhalten.

3.4 MAXPOOL entsorgt sämtliche digitalisierten Dokumente fachmännisch und datenschutzkonform, es sei denn, der Kunde hat die Dokumente zur Rücksendung bestimmt.

3.5 Die Rücksendung der Dokumente erfolgt über den Paketversand mit Trackingcode. MAXPOOL ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Absendung der Dokumente. Das Versendungs- und Übermittlungsrisiko im Falle eines Abhandenkommens der Dokumente trägt der Spediteur oder der Kunde.

3.6 Hat der Kunde den übersandten Poststücken kein Deckblatt mit Barcode beigefügt, so sendet MAXPOOL die Poststücke unbearbeitet an den Kunden zurück. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde. Bei Anhebung der Versendungsgebühren durch die Post erfolgt ebenfalls eine entsprechende Anhebung der Rücksendegebühren.

4. Vergütung/Abrechnung

4.1 Der Scanservice ist für den Kunden in der Stufe II der vereinbarten „Makler-Servicevereinbarung“ bis zu einer Stückzahl von 10 Poststücken und in Stufe III bis zu einer Stückzahl von 25 Poststücken pro Monat kostenfrei. Dabei entspricht ein Poststück formatunabhängig, jedoch unter Beachtung der Minimal- und Maximalgrößen in Ziffer 1.4 einer Scanseite. Darüber hinaus sind alle anderen Leistungen im Scanservice – insbesondere der Scanservice bei einer vereinbarten Makler-Servicevereinbarung der Stufe II oder III - kostenpflichtig. Die Kosten fallen nur bei Bestellung des Scanservice an. Darüber hinaus sind alle anderen Leistungen im Scanservice- insbesondere der Scanservice bei einer vereinbarten Makler-Servicevereinbarung der Stufe II oder III – kostenpflichtig. Die Kosten fallen nur bei Bestellung des Scanservices an. Eine Übersicht zu den Kosten ist stets in dem Verwaltungssystem „Sekretär“ online unter „Kostenübersicht zum Scanservice“ einsehbar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die dort hinterlegten Tarife für die Zukunft abänderbar sind und regelmäßig überprüft werden.

4.2 Abrechnungszeitraum ist stets ein Kalendermonat.

4.3 Wünscht der Kunde die Rücksendung der übermittelten Dokumente, hat er die Kosten der Versendung zu tragen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde. Bei Anhebung der Versendungsgebühren durch die Post erfolgt ebenfalls eine entsprechende Anhebung der Rücksendegebühren. Einzelheiten hierzu sind in der „Kostenübersicht zum Scanservice“ geregelt und online einsehbar.

4.4 MAXPOOL ist berechtigt, den Scanservice bis zur Begleichung des vollständigen Saldos einzustellen, sofern der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für die Servicevereinbarung im Verzug ist. Schickt der Kunde Post zum Scannen, obwohl er im Zahlungsverzug ist, ist MAXPOOL berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 netto pro Postsendung zu erheben. Die Gebühr wird nur erhoben, wenn der Scanservice trotz Verzugs des Kunden von MAXPOOL ausgeführt wird und das übersandte Poststück dem Kunden im Sekretär zur Verfügung gestellt wird.

5. Vertragsdauer

5.1 Bestellt der Kunde einen regelmäßigen Scanservice von Poststücken, so kann dieser von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.

5.2 Beendet der Kunde die „Makler-Servicevereinbarung“, so endet das Recht auf den Scanservice mit Beendigung der Servicevereinbarung.

5.3 Die Beauftragung des Scanservice von Ordnern endet nach Digitalisierung und Abrechnung.

6. Datenschutz

6.1 MAXPOOL verpflichtet sich, sämtliche im Wege der Vertragsdurchführung durch den Kunden erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn die Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben.

6.2 Die bei MAXPOOL gespeicherten persönlichen Daten des Kunden werden von MAXPOOL verarbeitet bzw. zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen genutzt. Unter Umständen findet eine Übermittlung an entsprechende Servicemitarbeiter statt, um den jeweils gewünschten Service zu erbringen und um mit dem Kunden kommunizieren zu können. MAXPOOL verpflichtet sich, sämtliche Mitarbeiter über ihre Pflichten zur Einhaltung des Datenschutzgeheimnisses zu unterrichten. Dabei werden sämtliche Mitarbeiter nach § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet.

6.3 Bei einer Datenübertragung im Internet kann aus technischen Gründen nie ausgeschlossen werden, dass unberechtigte Dritte Zugang zu den jeweiligen Daten erhalten. MAXPOOL hat sämtliche Vorkehrungen zum Schutz der Daten getroffen. Trotz aller technischen Vorkehrungen lässt die Nutzung des Internets eine absolute Sicherheit nicht zu. MAXPOOL haftet nicht für Handlungen unberechtigter Dritter.

6.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Übermittlung der Dokumente unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erfolgt. Der Kunde stellt MAXPOOL von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf die Verletzung dieser Bestimmungen zurückzuführen ist.

7. Haftung

7.1 MAXPOOL haftet nicht für den Zugang der Poststücke – weder bei MAXPOOL noch beim Kunden.

7.2 Die Vollständigkeit und Richtigkeit der dem Kunden zur Verfügung gestellten TXT-Datei kann nicht gewährleistet werden.

7.3 Für die Inhalte der übergebenden Daten und Informationen ist allein der Kunde verantwortlich. MAXPOOL ist zu einer tatsächlichen oder rechtlichen Prüfung nicht verpflichtet. Bei allen übermittelten Dokumenten setzt MAXPOOL voraus, dass keine Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Die aus einer Urheberrechtsverletzung oder Verletzung der sonstigen Schutzrechte Dritter entstehenden Folgen, trägt allein der Kunde.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit oder die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien dieser Vereinbarung mit den unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen erfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

8.2 Im Übrigen wird auf die Regelungen in den Nutzungsbedingungen für die „Makler-Servicevereinbarung“ verwiesen, welche ergänzend Anwendung finden.